Preisliche Gestaltung

Preisliche Gestaltung

Der Preis für die Transkription lässt sich pauschal nicht festlegen. Anhand der zugesandten Probeseiten wird ein Kostenvoranschlag erstellt, der von der Lesbarkeit der Schrift, der Anzahl an Eigennamen im Text und besonders dem Umfang des Auftrags abhängig ist.

 

Es gilt ein angenommener Stundenlohn von 35 €. Der sich daraus ergebende Preis pro Seite variiert je nach Textmenge und Schwierigkeitsgrad der Schrift.

Anhand zweier transkribierter Beispiele können Sie sich eine Vorstellung von der Preisgestaltung machen:

Stammbucheintrag, Kurrentschrift

                                             Frieden

Ein frohes Herz, ein Herz voll R̶̶u̶̶h̶̶e̶

Kann uns die Gottheit nicht verleihn

Der Mensch soll selber – soll allein

Der Schöpfer seiner Seelenruhe

Der Gott in seinem Himmel sein

Für die Transkription dieses Fünfzeilers benötige ich etwa 5 Minuten, was einem Preis von ca. 3 € entspricht.

Alte Handschrift, Kurrentschrift, Transkription, 1907

Also meine Freude ist ungeheuer, mein

Dank ebenfalls. Morgen früh gehe ich nicht

in’s Kolleg, sondern zum Schneider, denn am

Sonntag muß ich in der neuen Weste einherstolziren.

Was werden meine Freunde staunen und sich

ebenso ein freundliches Bäschen wünschen, wie

ich es habe! Womit vergelte ich Dir dies köstliche

Geschenk? Ich kann nicht zeichnen, malen, dichten,

stricken, häkeln, stopfen, Kuchen backen. Ich kann

rein garnichts und komme mir als ein ganz dämlicher

Mensch vor. Ich werde wohl immer in Deiner Schuld bleiben.

Diese Transkription ist aufgrund der schwieriger zu lesenden Handschrift zeitaufwendiger. Für die Seite benötige ich etwa 20 Minuten – also ein Preis von ca. 11 Euro.

 

Zögern Sie nicht, mir zu schreiben und sich ein Angebot erstellen zu lassen – es ist kostenfrei und unverbindlich.

 

Bitte lassen Sie mich wissen, ob Sie eine „Übertragung“ im Originalwortlaut oder aber eine Zusammenfassung wünschen.

 

Auch Übersetzungen z.B. vom Lateinischen ins Deutsche können angefertigt werden.

 

Gemäß § 19 UStG (Regelung für Kleinunternehmen) wird keine Mehrwertsteuer berechnet.